Inklusion

Die Grundschule Rothestraße versteht sich als inklusive Schule und setzt den Paragraph 12 des Hamburger Schulgesetzes um. Unsere gelebte Inklusion geht von der Annahme aus, dass alle unserer Schülerinnen und Schüler individuell ausgeprägte Kompetenzen in unterschiedlichen Bereichen besitzen. Lerngruppen sind daher stets heterogen. Die Schule Rothestraße hat den Anspruch jedes Kind entsprechend seiner individuellen Lernvoraussetzungen zu fördern und zu fordern.

Schülerinnen und Schüler, die bestimmte Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllen können, werden in enger Absprache zwischen Eltern, Lehrern und ggf.  außerschulischen Einrichtungen und dem ReBBZ-Altona individuell unterstützt.

(Text: Steffen Anbergen)