Elternrat

Die Aufgaben des Elternrats sind nach § 72 HmbSG gesetzlich geregelt.
Das Engagement des Elternrats der Schule Rothestraße ist immer bemerkenswert. Die Zusammenarbeit zwischen Elternrat und Schule ist im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler und aller an der Schule Beteiligten vertrauensvoll und konstruktiv. Der Elternrat wird größtmöglich an den Entwicklungsprozessen der Schule beteiligt.
Die Sitzungen des Elternrates sind schulöffentlich. Sie finden regelmäßig einmal im Monat statt. Die Sitzungstermine werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
Interessierte Eltern sind stets herzlich willkommen.

(Text: Susanne Wagner)